- Inhaberhypothek
- ⇡ Hypothek zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber (⇡ Inhaberschuldverschreibung), aus einem ⇡ Wechsel oder aus einem anderen Wertpapier, das durch Indossament übertragen werden kann (§§ 1187–1189 BGB).- Die I. ist kraft Gesetzes ⇡ Sicherungshypothek, auch wenn sie im ⇡ Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist, um das Auseinanderfallen von persönlichem und dinglichem Anspruch zu vermeiden. Das Papier (z.B. der Wechsel) hat für den Inhaber ähnliche Bedeutung wie der ⇡ Hypothekenbrief bei der Hypothek.- Die I. geht durch Übertragung des Papiers auf den Erwerber über.- Die I. kann auch als ⇡ Höchstbetragshypothek bestellt werden.
Lexikon der Economics. 2013.